Angebot und Auftragserteilung
Alle Angebote, Verhandlungen, Abschlüsse erfolgen freibleibend bis zur schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns. Mündliche, te- lefonische oder sonstige Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Erteilte Aufträge gelten für den Besteller als unwiderruflich. Sofern aus- nahmsweise von den allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungs- bedingungen abweichende Vereinbarungen getroffen werden, gelten sie nur dem Auftrag, für welchen sie schriftlich bestätigt sind. Die zum Ange- bot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Grundlage des Ver- tragsabschlusses ist die Bestellung des Kunden und unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung.
Lieferumfang
Für den Lieferumfang ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßge- bend. Sonstige Leistungen, wie Anlagenprojektierung, Montagen etc. ge- hören nur dann zum Lieferumfang, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt werden. Sie sind in der Regel Gegenstand eines gesonderten Vertrages und werden getrennt abgerechnet.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach den bekanntgegebenen Eigenschaften des Liefergegenstandes, wobei Maße, Gewichte und Baujahrangaben nur annähernd und unverbindlich sind und nach bestem Wissen erfolgen. Abweichungen berechtigen daher zu keinerlei Ansprüchen auf Schaden- ersatz und Rücktritt vom Vertrag.
Lieferzeit
Die angegebenen Lieferzeiten gelten als annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor der Besteller alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Ge- nehmigungen und Freigaben beigebracht hat und die vereinbarte Anzah- lung bei uns eingegangen ist. Auftragsänderungen, die zu einer Verände- rung der Lieferfrist führen, berechtigen uns zu einer entsprechenden Ver- schiebung zugesagter Liefertermine. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Gegenstand den Standort bzw. das Werk verlas- sen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verursacht wird. Eine hierdurch herbei- geführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten, oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Lieferverzug unsererseits kann Ersatz für entgangenen Gewinn nicht gefordert werden. Wird der Versand auf Ver- anlassung des Käufers um mehr als 1 Monat oder um die in der Auf- tragsbestätigung eventuell ausdrücklich festgelegte Abholfrist verzögert, sind wir berechtigt, die Lieferung im Namen und auf Rechnung des Käu- fers einzulagern und alle Kosten, einschließlich Demontage etc. gegen- über dem Käufer geltend zu machen. Die Zahlung für den Liefergegen- stand wird unabhängig davon gemäß der getroffenen Zahlungsvereinba- rung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht, sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und vom Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Preise
Unsere Preise gelten, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt ist, ab Standort, Lager Werk, ausschließlich Demontage, Ver- packung, Verladung, Fracht, Versicherung, Montage. Außerhalb Deutsch- lands anfallende Abgaben, Zölle, Steuern o. ä. sind vom Käufer zu zah- len.
Zahlung
Die Zahlung hat in der vereinbarten Form gemäß Auftragsbestätigung zu erfolgen. In Deutschland zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwert- steuer. Schecks und Wechsel gelten erst als bezahlt bei voller Barabde- ckung. Bei Annahme von Wechsel trägt der Käufer alle entstehenden Spesen und Kosten. Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen, ebenso ist eine Aufrechnung des Kaufpreises gegen Forderungen des Käufers an uns nicht zulässig. Alle Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten.
Gefahrenübergang und Entgegennahme
Lieferungen gelten stets ab Standort, Lager oder Werk, auch wenn die vereinbarten Preise die Kosten ‘frei Bestimmungsort’ oder ‘frei Verwen- dungsstelle’ einschließen. Mit der Übergabe an Spedition, Bahn oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Standortes, La- gers oder Werkes geht die Gefahr – auch bei FOB- und CIF-Geschäften – auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Verzögert sich der Transport infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Nach Eintreten des Gefahrenüberganges kann der Käufer für irgendwel- che Schäden auf dem Transport keinerlei Minderung, Rücktritt oder Rücktrittsrecht uns gegenüber herleiten. Transportschäden sind dem Frachtführer sofort anzuzeigen, bei der Versicherung zu melden und uns bekannt zu geben.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren und Maschinen bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung, eingegangen bei uns in bar, einschließlich eventueller Spesen, unser uneingeschränktes Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung in bar, gilt der Liefergegenstand als uns sicherungsübereignet und dem Käufer nur mietweise überlassen, ohne daß es hierzu einer besonderen Vereinbarung bedarf. Verpfändung oder Sicherheitsübertragung an Dritte ist unzulässig. Bei Zahlungsverzug oder -unfähigkeit ist der Käufer ver- pflichtet, uns auf Verlangen den Liefergegenstand unverzüglich heraus- zugeben. Während der Geltungsdauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer verpflichtet den Liefergegenstand sorgfältig zu behandeln und ausreichend gegen Schäden zu versichern. Auf Anforderung muß uns hierzu unverzüglich Nachweis gegeben werden.
Gewährleistung
Für Gebrauchtmaschinen ist jegliche Gewährleistung, auch für versteckte Mängel, ausgeschlossen. Sie werden vom Kunden gekauft wie sie gehen und stehen. Für neue oder überholte Maschinen gelten die allgemeinen Bestimmungen des VDMA.
Beanstandungen
Irgendwelche Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie begründet sind und innerhalb 8 Tagen nach Lieferung erfolgen. Dies gilt nur für den Käufer als Ersterwerber und entfällt bei Weiterveräußerung. Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungsver- pflichtungen.
Rücktrittsrecht
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leis- tung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird oder wir zur Liefe- rung nicht imstande sind. Schadensersatzforderungen können hierbei nicht geltend gemacht werden, wenn die Nichtleistung oder -lieferung ohne unser Verschulden eingetreten ist. Tritt die Unmöglichkeit der Leis- tung durch Verschulden des Käufers ein, oder während er im Annahme- verzug ist, sind wir zum Rücktritt berechtigt und eventuelle Anzahlungen sind verwirkt.
Gewerbliche Schutzrechte
Die Prüfung hinsichtlich bestehender Patente oder sonstiger Schutzrech- te ist Sache des Käufers. Wir übernehmen keine Haftung dafür, daß die mit dem Liefergegenstand hergestellten Erzeugnisse keine fremden Schutzrechte verletzen.
Sonstiges
Lieferungs- und Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns unver- bindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Alle Angebote sind ausschließlich nur zum Gebrauch für den betreffen- den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte oder Benutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Der Erstempfänger haftet in solchen Fäl- len.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers und Lieferers ist Ettlingen, Baden-Württemberg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechselklagen, ist Ettlingen.
Rechtswahl
Der Liefervertrag unterliegt deutschem Recht, Folgeschäden ausge- schlossen. Er bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Be- dingungen verbindlich. Für die Auslegung des Liefervertrages und dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ist die deutsche Fassung maßge- bend.
Leomaschinen • Pforzheimer Str. 128B, 76275 Ettlingen, Deutschland